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   LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18   

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LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18 (https://dejure.org/2019,51258)
LG Kiel, Entscheidung vom 12.12.2019 - 12 O 200/18 (https://dejure.org/2019,51258)
LG Kiel, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 12 O 200/18 (https://dejure.org/2019,51258)
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  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht der Klägerin bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, sie werde ohne Inanspruchnahme des Gerichts nicht zu ihrem Recht kommen (BGHZ 168, 57, 59).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    3 ZPO eine vom Regelfall des Satzes 2 der Vorschrift abweichende Kostenentscheidung, so hat sie darzulegen und zu beweisen, dass ihre Belastung mit Kosten billigem Ermessen widerspricht (BGH NJW 2006, 775, 776).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09

    Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Eines darüber hinausgehenden Sachvortrags oder einer gesonderten Begründung bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 02.02.2010, VI ZR 82/09).
  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12

    Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Der Erbe haftet nicht nur, wenn er als Beklagter zu einer Leistung verurteilt wird, sondern auch, wenn er etwa als Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (BAG, Urteil vom 12.11.2013 -9 AZR 646/12).
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Offenbarungspflicht einer Genträgerschaft

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Da neben der Kostengerechtigkeit auch die Verfahrensökonomie von Belang ist, genügt es, die Sach- und Rechtslage auf der Grundlage des bisherigen und des zu erwartenden künftigen Prozessverlaufs summarisch zu prüfen (SaarlOLG, Beschluss vom 20.10.2011 -5 W 220/11).
  • BGH, 23.07.2019 - VI ZR 337/18

    Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls; Zulässiges Bestreiten mit

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Hat er diese Informationsquelle im Rahmen des § 138 IV ZPO nicht ausgeschöpft, kann er den Vortrag zum Unfallgeschehen nicht mit Nichtwissen bestreiten (BGH, Urteil vom 23.07.2019 - VI ZR 337/18).
  • OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Beschiuss vom 09.02.2010 - 4 W 26/10, OLG Köln NJW-RR 2012, 861;.
  • OLG München, 24.04.2015 - 25 U 4874/14

    Zur Leistungspflicht des Betriebshaftpflichtversicherers einer Tankstelle für

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Ein beklagter Haftpflichtversicherer ist nach ständiger Rechtsprechung aufgrund seiner aus § 138 ZPO erwachsenden Prozessförderungs- und Wahrheitspflicht verpflichtet, Erkundigungen bei seinem Versicherungsnehmer einzuholen, weshalb er sich auf ein Bestreiten mit Nichtwissen nicht zurückziehen kann (vgl. OLG München, Urteil vom 24.04.2015 - 25 U 4874/14: LG Hildesheim, Urteil vom 12.05.2017 - 78 10/17).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungspflichtverletzung durch mangelnde Darlegung der

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Der Kläger muss als Geschädigter grundsätzlich beweisen, dass die von ihm als unfallursächlich vorgebrachten Schäden tatsächlich vorhanden und auf den Unfall zurückzuführen sind (KG, Urteil vom 02.07.2007 - 12 U 114/06).
  • OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 W 26/10

    Zur Kostentragung nach Klagerücknahme aufgrund Ausgleichs der Klageforderung

    Auszug aus LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
    Beschiuss vom 09.02.2010 - 4 W 26/10, OLG Köln NJW-RR 2012, 861;.
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